Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass Behörden in Niedersachsen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen dürfen. Demnach seien die Kiesbeete keine Grünflächen.
In Niedersachsen können die zuständigen Behörden die aus ästhetischen und ökologischen Gründen umstrittenen Schottergärten verbieten und deren Beseitigung anordnen. Das stellte das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg nach Angaben vom Mittwoch in seinem ersten Verfahren zu diesem Thema klar. Es lehnte die Klage von Hauseigentümern aus Diepholz ab, die sich gegen einen entsprechenden Verwaltungsakt gewehrt hatten. (Az.: 1 LA 20/22)
Urteil des OVGs: Schottergärten dürfen verboten werden
Laut Gericht hatten die Kläger vor ihrem in einem Stadtgebiet gelegenen Einfamilienhaus zwei Kiesbeete mit einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern angelegt, in denen nur "punktuell" einzelne Grünpflanzen steckten. Die Stadt Diepholz erließ dagegen eine baurechtliche Verfügung wegen eines Verstoßes gegen Bestimmungen der niedersächsischen Bauordnung. Diese schreibt vor, dass sämtliche nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen, sofern sie nicht für andere zulässige Nutzungsarten gebraucht werden.
Die Eigentümer vertraten nach Angaben des Gerichts die Auffassung, dass es sich bei den Kiesbeeten aufgrund der Einbettung einzelner Pflanzen bereits um Grünflächen im Sinn der Bauordnung handle. Diese Argumentation wies der zuständige Senat aber zurück. Grünflächen würden "durch naturbelassene oder angelegte, mit Pflanzen bewachsene Flächen geprägt", betonte das OVG in seinem unanfechtbaren Beschluss. Steinelemente dürften nur "untergeordneten Charakter" haben. Bei den fraglichen Flächen handle es sich um "Kiesbeete".
Gärten des Grauens
Schottergärten und andere Gartensünden
Während Krombacher-Trinker Werner B. an seinem zweiten Hektar Regenwald arbeitet, ersäuft sich seine Gattin Gertrude geduldig einen entzückenden Glasbruch-Garten aus türkisblauen Bombay-Sapphire-London-Dry-Gin-Flaschen. So kommentiert Buchautor Ulf Soltau dieses Bild
Ulf Soltaus Kommentar zu diesem Bild: "Als Reminiszenz an die großen Surrealisten des 20. Jahrhunderts entstand an der B12 nahe Passau das Werk eines anonymen Künstlers. Auf einer Schottergrundierung von ca. 50 x 20 Metern erscheint dem Betrachter eine luftig leichte Landschaft, die mal an die Tiefen des Meeresgrunds, mal an die Oberfläche fremder Planeten erinnert, nie aber ist sie eindeutig fassbar." *
Dieser Kommentar zu dem farblich arrangierten Kiesbett ist natürlich nicht ganz ernst gemeint: "Auf das verlockende Angebot von Frank H., seinen Garten als atomares Endlager für mittelstark bis stark radioaktiven Atommüll zu nutzen, konnte das für nukleare Sicherheit zuständige Bundesumweltministerium aus terminlichen Gründen bisher nicht eingehen" *
Dass Andrea W. ihren Sommerurlaub 2020 coronabedingt im heimischen Garten verbringen musste, war bei der Anlage ihrer Außenflächen ein Jahr zuvor leider noch nicht absehbar
Freiheit, mal anders gesehen: "Ohne pestizidales Zutun erkämpfen sich resiliente Gärten ihre Freiheit zurück" *
Blick über die Grenze: "In Holland ist das Grauen zumindest bunt!" *
Ulf Soltau hat Hunderte Fotos von Schottergärten gesammelt. Und kommentiert sie gern auf ganz eigene Art: "Die Garteninstallation 'Ruhendes Sandsteinfragment auf Eiche rustikal in Scherbensee vor Triptychon aus Granitstelen mit himmelblauen Glasschlacken auf durchhängenden Regalböden' folgte einer spontanen Eingebung der Logopädin Anne-Marie L. aus D." *
Bilder und Bildunterschriften stammen aus dem Buch "Noch mehr Gärten des Grauens" von Ulf Soltau, erschienen im Eichborn Verlag, 14 Euro
Kies- oder Schottergärten mit unbegrünten großen Steinflächen entwickelten sich in den vergangenen Jahren zu einem Trend bei einigen Grundstückseigentümern vor allem in Neubaugebieten. Etliche Bundesländer und Kommunen führten Regelungen ein, die den Bau verhindern sollen. Befürworter betrachten sie als pflegeleicht, Kritiker verweisen auf die negativen Auswirkungen auf das Straßenbild und deren Beitrag zur Bodenversiegelung.
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