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Die Vogelgrippe ist derzeit auch in Deutschland wieder auf dem Vormarsch.
Vor allem in Nord- und Ostdeutschland gibt es aktuell vermehrt Fälle von
toten und sterbenden Vögeln. Was bedeutet das Thema für Dein Haustier und
Dich? Sind Hunde oder Katzen gefährdet?
Die Vogelgrippe grassiert seit einigen Tagen unter Wildvögeln und
Hausgeflügel in Deutschland. Das hat auch Auswirkungen für Haustierhalter:
So sollen etwa Katzen in besonders betroffenen Landkreisen im Haus bleiben.
Hunde dürfen dort nur noch an der Leine laufen. Hier erfährst Du, was
Haustierhalter bezüglich der Vogelgrippe außerdem beachten sollten.
Können sich Hunde und Katzen mit der Vogelgrippe anstecken?
Generell gilt: Das Risiko, dass sich Hunde oder Katzen anstecken, ist sehr
gering. Dem Land Niedersachsen zufolge können sich Katzen nur bei intensivem
Kontakt anstecken, etwa wenn sie einen infizierten Vogel fressen. Bei Hunden
wurde bislang in keinem Fall eine Infektion festgestellt.
Der natürliche Wirt der Vogelgrippe sind Wasservögel. Andere wilde Vögel
wie zum Beispiel Singvögel sind weniger oder gar nicht betroffen. Allerdings
sind auch Hausgeflügel gefährdet – wie aktuell erste Fälle in
Norddeutschland bestätigen.
Bei Haustieren besteht allerdings das Risiko, dass sich das Virus über sie
weiter verbreitet, zum Beispiel indem Hunde oder Katzen tote Vögel
verschleppen.
Was bedeuten Sperrzonen?
Wenn ein infiziertes Tier gefunden oder ein Ausbruch in einem
Geflügelbetrieb festgestellt wird, errichten die Behörden darum eine
Sperrzone im Umkreis von drei Kilometern und eine Beobachtungszone im
Umkreis von zehn Kilometern. Aktuell sind davon zwei Kreise betroffen:
Segeberg und Steinburg.
Was muss ich beachten, wenn ich in einer Sperrzone wohne?
Hunde dürfen in den Sperr- und Überwachungszonen nur an der Leine geführt
werden, auch in Ortschaften. Katzen dürfen dagegen gar nicht mehr nach
draußen. Das liegt unter anderem daran, dass erkrankte und geschwächte Vögel
eine besonders leichte Beute darstellen, die Katzen fressen oder
verschleppen könnten.
Durch das Freilaufverbot soll verhindert werden, dass Hunde und Katzen
infizierte Tiere umhertragen und das Virus so weiter verbreiten. Wenn es
absolut keine Option ist, dass Deine Katze eine Zeit lang nur im Haus
bleibt, kannst Du sie zum Beispiel an der Leine führen. Außerdem sollten
Haustierhalter die Grundregeln der Hygiene im Umgang mit ihren Tieren
beachten. Wenn keine weiteren verendeten Tiere entdeckt werden, gelten die
Auflagen für 30 Tage.
Solange in Deiner Region keine Fälle der Vogelgrippe festgestellt wurden,
können sich Deine Haustiere gefahrlos draußen aufhalten. Auch Gassirunden im
Wald oder am See sind weiterhin möglich. Dennoch solltest Du Deine Tiere gut
beobachten und bei Krankheitssymptomen oder auffälligem Verhalten einen
Tierarzt aufzusuchen.
Was kann ich tun, wenn ich tote oder kranke Vögel finde?
Totfunde solltest Du immer dem zuständigen Veterinäramt melden. Beim Kreis
Segeberg ist das zum Beispiel unter der Nummer 04551 951 9334 möglich. Die
Behörde nimmt von den gemeldeten Tieren Proben, die das Landeslabor auf die
Geflügelpest untersucht. Das hilft dabei, die Verbreitung der Vogelgrippe im
Land zu ermitteln.
Wer ein totes oder sterbendes Tier findet, sollte aber auf keinen Fall zu
ihm gehen oder es sogar berühren. „Wir wissen, dass der Prozess des Sterbens
für Beobachtende nur schwer zu ertragen ist“, sagt Markus Overhoff,
leitender Amtsveterinär des Kreises Segeberg. „Aber das einzige, was man in
diesem Moment noch für einen Vogel tun kann, ist Respekt zu zeigen und ihn
friedlich sterben zu lassen. Wer sich ihm nähert, löst einen Fluchtreflex
aus und macht es für das Tier dadurch nur noch schlimmer.“
Das betont auch Claudia Nagel. Die Fotografin engagiert sich für den
Tierschutz in ihrer Heimat Nordfriesland. Aktuell dokumentiert sie das
Ausmaß der Vogelgrippe-Fälle auf Facebook:
Claudia appelliert dazu, nicht in den Naturschutzgebieten am Deich
spazieren zu gehen, vor allem nicht mit freilaufenden Hunden.
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