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Tierhalter wissen: Der Besuch beim Tierarzt kann teuer werden. Da kostet
einen die Gesundheit des Haustieres schnell zwischen ein paar Dutzend und
mehreren Tausend Euro. Aber nicht jeder Tierhalter kann so eine hohe
Tierarzt-Rechnung bezahlen. Was passiert in solchen Fällen?
Impfungen, Wurmkuren oder Vorsorgeuntersuchungen – solche Routineleistungen
beim Tierarzt kosten oft nicht die Welt und sind für viele Tierhalter
bezahlbar. Anders sieht es aber aus, wenn ein Tier bei einem Unfall verletzt
wird oder schwer erkrankt. Dann steigt die Tierarzt-Rechnung dank
langwieriger Behandlung oder Operationen schnell in ungeahnte Höhen.
Wer für diesen Fall keinen ausreichenden Notgroschen eingeplant hat, kommt
vielleicht in finanzielle Engpässe. Deshalb ist es nicht ungewöhnlich, dass
Tierhalter sich früher oder später die Frage stellen:
Wie soll ich meine Tierarzt-Rechnung bezahlen? Und was passiert, wenn ich
es nicht tue?
Tierarzt-Rechnung in Raten zahlen
Viele Tierarztpraxen vereinbaren mit Kunden, die die volle Summe nicht
direkt bezahlen können, eine Ratenzahlung. Vorher solltest Du aber unbedingt
abklären, ob eine Ratenzahlung möglich ist – denn das bietet leider nicht
jede Praxis an.
Wer finanziell besonders schlecht aufgestellt ist, kann sich um außerdem um
Hilfsangebote bemühen, die es zum Beispiel von Tierschutzvereinen gibt.
Allerdings sind diese selten und natürlich nur limitiert verfügbar.
Wenn die Behandlung schon erfolgt ist und Kunden die Rechnung nicht
bezahlen, beginnt ein ganz normales Mahnverfahren – wie auch in anderen
Fällen, in denen Rechnungen nicht fristgerecht beglichen werden. Das läuft
entweder über die Praxis oder Tierklinik selbst oder über einen externen
Finanzdienstleister.
Wegen unbezahlter Tierarzt-Rechnung vor Gericht
Im schlimmsten Fall kann das Nichtbezahlen der Rechnungen aber auch als
Betrugsversuch gewertet werden und vor Gericht landen. Das riskiert, wer
eigentlich weiß, dass er die Kosten für eine Behandlung nicht leisten kann,
aber sein Tier trotzdem operieren oder behandeln lässt.
Ein Beispiel dafür ist ein aktueller Fall, bei dem sich ein Hundebesitzer
aus Bad Ems vorm Amtsgericht Diez verantworten muss. Wie die
„Rhein-Lahn-Zeitung“ berichtet, soll der 47-Jährige seinen Hund im September
2019 zweimal zum Tierarzt gebracht haben, ohne zahlungsfähig oder
zahlungswillig zu sein. Die Kosten von insgesamt rund 115 Euro hat der
Halter nicht bezahlt.

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Der Tierarzt darf den Hund einbehalten
Ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2002 zeigt, dass Tierkliniken und Tierärzte
Hunde auch einbehalten dürfen, wenn die Besitzer die Rechnung nicht bezahlen
– dann wird der Hund zum Gegenstand des Zurückbehaltungsrechts gemäß § 273
Abs. 1 BGB. Grundlage des Falls war ein Vorfall im Jahr 2001, bei dem ein
Züchter nicht für die Kosten der Operation seines Boxers aufkommen
wollte.
Das Landgericht Mainz entschied zugunsten des Tierarzt, wonach dieser den
Hund einbehalten durfte. Ausnahmen hierfür sieht das Gericht nur, wenn der
Hund durch das Einbehalten etwa an Vereinsamung, seelischem oder organischem
Schmerz leidet oder der Vierbeiner besonders auf den Halter fixiert
ist.
Tierversicherungen sinnvoll
Um es gar nicht erst soweit kommen zu lassen, sollten sich Tierhalter ihrer
Verpflichtungen bewusst sein. Dazu gehört auch, für die medizinische
Versorgung eines Haustieres zu sorgen. Denn: Wer seinem Tier (etwa durch das
Vorenthalten von Vorsorgeuntersuchungen oder tierärztlichen Behandlungen)
Schaden zufügt, verstößt nämlich gegen das Tierschutzgesetz.
Deshalb ist es sinnvoll, regelmäßig Geld für Tierarztkosten zur Seite zu
legen. Alternativ kann auch der Abschluss einer Kranken- oder
OP-Versicherung für Tiere sinnvoll sein: Je nach gebuchtem Tarif übernimmt
die Versicherung die Behandlungs- oder OP-Kosten zu einem bestimmten Teil.
Besonders eine OP-Versicherung ist für viele Tierhalter attraktiv, weil
dafür niedrigere Monatsbeiträge fällig werden und gleichzeitig die oftmals
happigen OP-Kosten abgedeckt sind.
Dabei ist allerdings wichtig zu wissen, dass nicht alle Tierarztpraxen oder
Tierkliniken direkt mit den Versicherungen abrechnen. Oft müssen die
Tierhalter deshalb in Vorkasse gehen und die Rechnung bei der Versicherung
einreichen. Außerdem schließen viele Versicherungen bestimmte Operationen in
ihren Vertragsbedingungen aus oder haben einen Jahreslimit für
Erstattungen.
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