google.com, pub-2986609426121239, DIRECT, f08c47fec0942fa0 Hier ist Interessant: Welche Haustiere muss mir mein Vermieter erlauben?

Welche Haustiere muss mir mein Vermieter erlauben?

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Foto: pixabay.com/Pexels (Symbolfoto)

Die Wohnungssuche ist in der Regel kein leichtes Unterfangen – noch komplizierter kann es da mit einem Haustier werden, denn Hund und Katze verbieten viele Vermieter von vornherein. Doch dürfen Haustiere in Mietwohnungen wirklich verboten werden oder gilt das nur für bestimmte Tiere?
Mietwohnung mit Haustier

Der Wohnungsmarkt ist vielerorts hart umkämpft und eine schöne Wohnung zu finden ist häufig echte Fleißarbeit. Mit Haustieren wird die Suche manchmal leider noch schwieriger, denn Vermieter weigern sich immer häufiger, Mieter mit Tieren in die Wohnung zu lassen.

Dabei gibt es bestimmte Regeln und Ausnahmen, an die sich die Vermieter halten müssen und die Du bei der Wohnungssuche und beim Anschaffen eines Haustieres dringend wissen solltest.

Generell lässt sich natürlich sagen, dass die Tierhaltung am besten mit dem Vermieter und den anderen Hausbewohnern abgesprochen sein sollte.
Welche Tiere muss der Vermieter erlauben?

Grundsätzlich ist die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen erlaubt – im Mietvertrag muss der Vermieter der Tierhaltung daher nicht ausdrücklich zustimmen.

Mieter, die Fische, Kaninchen, Hamster oder Ziervögel halten, haben wenig zu befürchten: Kleintiere sind in Mietwohnungen immer erlaubt und der Mieter muss hier nicht extra um die Erlaubnis des Vermieters fragen, solange die Anzahl der Tiere nicht außergewöhnlich hoch ist, erklärt die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer.


Foto: pixabay.com/dep377

Anders kann es bei größeren Tieren, wie Hunden und Katzen, aussehen: Bei diesen Tieren sollte sicherheitshalber eine Erlaubnis vom Vermieter eingeholt werden.

Häufig befindet sich im Mietvertrag auch eine entsprechende Klausel, die den Mieter dazu aufruft, um Erlaubnis beim Mieter zu fragen. Diese Klausel ist rechtlich jedoch unzulässig.
Wann kann der Vermieter mein Tier verbieten?

Stellt das Haustier keine Gefährdung für die Mietsache und andere Bewohner dar, muss der Vermieter das Tier in der Regel erlauben – diese Erlaubnis gilt jedoch nur für ein bestimmtes Tier. Wird beispielsweise ein weiterer Hund angeschafft, muss erneut um Erlaubnis gefragt werden.


Foto: pixabay.com/communcationcy

Sollte der Mieter aber ohne Einverständnis des Vermieters große Haustiere in der Wohnung halten, so kann der Vermieter die Abschaffung der Tiere verlangen.

Bei „störenden“ Tieren, zum Beispiel permanent bellenden Hunden, kann der Eigentümer zudem vom Mieter verlangen, für mehr Ruhe zu sorgen, in dem er das Tier beispielsweise weniger alleine lässt.

Widersetzt sich der Mieter gegen sämtliche Verbote und Anordnungen, droht im schlimmsten Fall die Kündigung des Mietvertrags.



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