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Hunderecht: Diese Gesetze sollte jeder Hundehalter kennen

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Hunderecht: Diese Gesetze sollte jeder Hundehalter kennen


Foto: Envato Elements (Symbolfoto)

Als Hundhalter schadet es nicht, seine gesetzlichen Rechte und Pflichten zu kennen. DeineTierwelt gibt Dir einen Überblick über die wichtigsten Gesetze zur Hundehaltung.
1. Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)

Die Tierschutz-Hundeverordnung legt seit 2001 grundlegende Vorschriften für Hundehalter und -züchter fest. Darin sind etwa allgemeine Anforderung für die Hundehaltung geregelt und was man bei der Pflege, Fütterung oder bei der Hundehaltung im Haus oder im Zwinger beachten muss. Übrigens soll die TierSchHuV 2021 geändert werden: Dann soll Hundehaltern vorgeschrieben werden, mindestens zweimal am Tag für insgesamt mindestens eine Stunde mit ihrem Hund Gassi zu gehen.
2. Hundegebell als Ruhestörung

Wenn ein Hund ständig bellt, kann das als Ruhestörung gelten, die als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann. Bei der Beschwerde müssen Nachbarn oft Zeugenaussagen und ein Langzeitprotokoll vorlegen. Ab wann Hundegebell als Ruhestörung gilt, ist bundesweit nicht einheitlich festgelegt. Oft entscheiden die Gerichte im Einzelfall, ob die Lärmbelästigung durch den Hund zumutbar ist.


Foto: Robert Gramner/unsplash.com (Symbolbild)

In der Vergangenheit wurde etwa Hundbellen während Ruhezeiten oder auch langes Hundebellen am Stück über einen Zeitraum von mehr als einer halben Stunde als unzumutbar angesehen. In solchen Fällen droht den Hundehaltern ein Bußgeld, informiert „Bussgeldkatalog.net“.
3. Hund verletzt Tiere oder Menschen

Als Hundehalter möchte man an solche Situationen natürlich gar nicht denken, trotzdem können sie passieren: Wenn Dein Hund andere Tiere oder sogar Menschen verletzt, hat das strafrechtliche Folgen – so drohen, je nach Schwere der Verletzung und Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Halters, Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren.

Wenn Dein Hund Gegenstände kaputt macht, gilt das als Sachbeschädigung. Generell empfiehlt es sich für solche Fälle, eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen – in einigen Bundesländern ist das sogar Pflicht.

Übrigens haften Hundehalter, auch wenn der Hund etwas ausfrisst, während er von Freunden, Verwandten oder Bekannten beaufsichtigt wird – solange sie dies als unentgeltlichen Gefallen tun. Wenn ein Dogsitter allerdings dafür bezahlt wird, auf den Hund aufzupassen, muss er für den entstandenen Schaden einstehen.
4. Ausgaben für den Hund von der Steuer absetzen

Hunde sind teuer, einige Ausgaben kannst Du aber immerhin steuerlich geltend machen. Die Hundesteuer selbst kannst Du zwar nicht absetzen, wenn Du aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen einen Hund besitzt – etwa einen Therapie- oder Polizeihund – musst Du allerdings keine Hundesteuer zahlen. Außerdem erlassen einige Städte die Hundesteuer, wenn die Halter ihre Vierbeiner aus dem Tierheim geholt haben.

Dafür kannst Du die Kosten für die Hunde-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe geltend machen. Den Hundefriseur und die Hundebetreuung kannst Du absetzen, wenn die Leistung in Deinen vier Wänden erbracht wurde und Du die Rechnung per Überweisung bezahlt hast. Auch Gassigehen durch einen Dienstleister ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzbar.
5. Leinenpflicht

Kommunen können bestimmte Bereiche festlegen, in denen Hundehalter ihre Vierbeiner an der Leine führen müssen – daran solltest Du Dich halten, sonst drohen Bußgelder. Wo keine Leinenpflicht gilt, darf Dein Hund auch unangeleint laufen. Aber: Dann muss der Hund immer in Blickweite des Besitzers bleiben, der „ausreichend auf ihn einwirken kann“, informiert „Ein Herz für Tiere“.


Foto: MabelAmber, pixabay.com

Grundsätzlich müssen Hunde in Rufweite ihres Halters sein und zuverlässig hören. In Tollwut-Sperrbezirken, zur Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit sind Hunde generell an der Leine zu führen.
6. Hunde im Familienrecht

Was, wenn sich die „Hundeeltern“ scheiden lassen? In diesem Fall wird der Hund behandelt wie ein Haushaltsgegenstand – auch wenn er seinen Menschen natürlich im Zweifel viel mehr bedeutet. Am einfachsten ist die Situation, wenn der Hund nur einem Ehepartner gehört. Der oder die kann den Vierbeiner dann mitnehmen. Gehört das Tier beiden, können Vermögen, Verhalten und bisher praktizierte Sorge für den Hund entscheiden. Ein Gericht kann auch festlegen, dass ein Ex-Partner Unterhaltszahlungen leisten muss.
7. Hunde im Erbrecht

Im Erbrecht gelten Hunde ebenfalls als Sache. Wenn Du Deine Fellnase im Falle Deines Ablebens gut versorgt wissen willst, solltest Du also im Testament festlegen, wer den Hund erben und versorgen soll. Selbst kann der Hund allerdings nichts erben.



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