Über den Tod des eigenen Haustiers entscheiden zu müssen, ist schlimm für
Tierfreunde. Doch was ist, wenn das Tier nicht mehr in Würde leben oder
altern kann? Wie viel Leid ist dem treuen Begleiter zumutbar?
Inhaltsverzeichnis
Was tun, wenn das Tier nicht in Würde altern kann?
Tiere haben Würde verdient
Wie das Gesetz Tiere schützt
Das eigene Haustier ist uns oft am nächsten. Egal ob Hund, Katze, Goldfisch
oder Kanarienvogel, wir binden uns an den tierischen Begleiter. Geht es ihm
schlecht, leiden wir mit. Wird sein Leid unzumutbar, haben wir es in der
Hand, das Tier von seinem Leid erlösen zu lassen. Eine Entscheidung, die
nicht leicht fällt. Doch die Frage ist, wie viel Leid ist dem geliebten
Haustier zumutbar?
Was tun, wenn das Tier nicht in Würde altern kann?
Manchmal wird ein Tier sehr alt und schläft eines Tages für immer ein. Dies
ist wohl auch die Wunschvorstellung eines jeden Tierhalters. Doch es kommt
vor, dass Mensch und Tier weniger Glück haben. Eine Krankheit kann dunkle
Schatten über das gemeinsame Zusammenleben werfen. Wenn der Hund zwar erst
acht Jahre alt ist, aber unheilbar krank, muss der Besitzer handeln. Denn
unnötigen Qualen sollte kein Tier der Welt ausgesetzt sein und Krankheiten
müssen medizinisch behandelt werden.
Natürlich sollte immer ein Tierarzt aufgesucht werden, wenn es Hund, Katze
oder Maus nicht gut geht. Es ist gut und hilfreich, wenn ein
Vertrauensverhältnis zu dem Veterinär aufgebaut werden kann. Denn in
schweren Stunden möchte man Diagnosen verständlich erklärt bekommen, Fragen
stellen dürfen und sich nicht für die eigene Verzweiflung
schämen.
Es gibt Krankheiten, die ein kleines Leben schnell beenden können. Andere
sind schleichend. Manchmal lebt das Tier schmerzfrei und zufrieden mit der
Erkrankung. Aber es kann eben genau so zu massiven Beeinträchtigungen
kommen.
Tiere haben Würde verdient
Auch Tiere haben ein Recht auf Würde, im Alter und in Krankheit. Wie viel
dem eigenen Haustier zugemutet werden kann, muss jeder Tierhalter selbst
entscheiden. Offene Gespräche mit dem Tierarzt und offene Augen für den
kleinen Liebling helfen uns, die richtige Entscheidung zu treffen.
Wie das Gesetz Tiere schützt
Im Deutschen Tierschutzgesetz (TierSchG) im § 1 Satz 2 ist vorgeschrieben,
dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder
Schäden zufügen darf. Wer einem Wirbeltier länger anhaltende oder sich
wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt, macht sich starfbar
und auch der, der ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet (§ 17
TierSchG).
Der für Tierschutz zuständigen Behörde wird im § 16a TierSchG zugestanden,
dass sie ein Tier unter Vermeidung von Schmerzen töten lassen kann, wenn das
Tier nach dem Urteil des beamteten Tierarztes nur unter nicht behebbaren
erheblichen Schmerzen, Leiden oder Schäden weiterleben kann. Ein Tier vor
Schmerzen, Leiden und Schäden zu schützen wird grundsätzlich höher bewertet,
als der Schutz seines Lebens.
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